Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Presse ist seit einigen Wochen von neuen
urheberrechtlichen Bestimmungen für Fotokopien zu lesen. Demnach sind
sogenannte SIAE-Marken auf die Fotokopien zu kleben, die zuvor bei den
SIAE-Stellen anzuschaffen wären. Diese Angaben beziehen sich auf ein Abkommen
der SIAE mit verschiedenen Berufsverbänden vom 17. November 2005.
Achtung: Die Öffentlichen Bibliotheken sind von diesem
Abkommen nicht betroffen. Für die Öffentlichen
Bibliotheken gilt weiterhin das Abkommen zwischen SIAE und dem italienischen
Gemeindenverband (ANCI), demzufolge die meisten Öffentlichen Bibliotheken in
Südtirol von einer Pauschalabgabe für Fotokopiertätigkeit befreit sind. Für die
übrigen Bibliotheken gelten jährlich zu entrichtende Pauschalsummen.
Erläuterungen zu diesem Abkommen und den Vordruck der Eigenerklärung zur
Befreiung finden sich auf der Homepage des Verbandes http://www.bvs.bz.it >Downloads
>Bibliotheksrecht.
Der Vordruck ist nur einmalig auszufüllen und an den BVS zu
schicken, was die allermeisten Bibliotheken bereits getan haben. Sollte die
Bibliothek eine Pauschalabgabe entrichten müssen, ist diese bis zum 30. Juni
eines jeden Jahres einzuzahlen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und allen im Namen des
gesamten BVS-Teams ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das
kommende Jahr wünschen.
Alles Gute
Johannes Andresen