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AW: Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit

To: <biblio.schlandersburg@provinz.bz.it>, <biblio-list@provinz.bz.it>
Subject: AW: Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit
From: "Pedross, Petra" <pdrptrl50@schule.suedtirol.it>
Date: Fri, 4 Apr 2003 11:23:39 +0200
Sender: owner-biblio-list@provinz.bz.it
Thread-index: AcL6h30t48oQDU7AQlCBpZ6nXLTbmQAAGk3g
Thread-topic: Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit
Precedence: bulk

Hallo liebe Biblio-Listler!
Wie schaut es diesbezÃglich in den Schulbibliotheken aus? Gelten hier die 
gleichen/Ãhnliche Regelungen wie fÃr die ÃB oder ist hier die Situation ganz 
anders? Bei Umfragen unter KollegInnen scheint hier jede Schule eine andere 
Handhabe gefunden zu haben. Anscheinend ist das in den ÃBs Ãhnlich!
Ich habe noch immer nicht verstanden, wieso sich jede Bibliothek bzw. 
BibliothekarIn selber auf Fortbildungsveranstaltungen, Workshops usw. 
informieren muÃ, wobei es sicherlich auch zu unterschiedlichen 
SchluÃfolgerungen kommt (und es unklar bleibt ob diese gesetzlich auch in 
Ordnung sind). WÃre es nicht einfacher wenn vom Amt fÃr Bibliothekswesen eine 
verbindliche Handreichung der Gesetze an alle verteilt werden wÃrde? Meiner 
Meinung nach wÃre das Aufgabe vom Amt. Dann wÃren wir an der "Front" 
abgesichert und wÃrden eine Menge Energie in Anderes investieren kÃnnen.
GrÃÃe,
Petra Pedross
HOB & HumGym Meran
 

  

-----UrsprÃngliche Nachricht-----
Von: schlandersburg [mailto:biblio.schlandersburg@provinz.bz.it] 
Gesendet: venerdà 4 aprile 2003 10.44
An: biblio-list@provinz.bz.it
Betreff: Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit


Precedence: bulk

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich habe kÃrzlich in Bozen beim Amt fÃr audiovisuelle Medien das Seminar 
"kopieren erlaubt" besucht. Dabei kam neben dem Verleihrecht fÃr audiovisuelle 
Medien, das wir ja schon kennen (Medien mÃssen mindesten 18 Monate auf dem 
italienischen Markt sein, bevor wir sie ausleihen dÃrfen) auch das Problem des 
Fotokopierdienstes in den Bibliotheken zu Sprache. "Frei ist die 
VervielfÃltigung von 15% von jedem Band oder Zeitschriftenheft zum 
persÃnlichem Gebrauch bei gerechter Ausgleichzahlung an die Rechtsinhaber, die 
von den Kopierfirmen und Bibliotheken zu entrichten sind."

Meine Frage an die Biblio-List:
Wer von euch bezahlt solche GebÃhren an die SIAE, wie hoch sind diese. Laut 
Auskunft von Dr. SÃlva soll es zwischen SIAE und AIB eine Ãbereinkunft geben, 
in der GebÃhren gestaffelt nach GemeindegrÃÃe festgelegt wurden. AuÃerdem 
sind an die SIAE GebÃhren fÃr die Internt-Nutzung sowie fÃr die Bildschirme 
mit denen Videos oder CD-Rom's angesehen werden kÃnnen zu entrichten. Wie hoch 
sind diese? Wer hat Erfahrung und kennt sich aus?

Ich bitte euch, diese Fragen beim BVS Workshop zu diskutieren und die 
Ergebnisse allen mitzuteilen.


Seit wir heuer im JÃnner 1000 â Strafe bezahlt haben, weil wir unsere 
InternetarbeitsplÃtze nicht bei der zustÃndigen Authority BehÃrde gemeldet 
hatten und eine "Razzia" von 8 Post- und Kommunikatspolizisten Ãber uns 
ergehen lassen muÃten bin ich in diesen Fragen vorsichtig geworden.

Es grÃÃt
Raimund Rechenmacher




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