Liebe Bibliotheken
mit öffentlichen Internetzugängen
In der
letzten Zeit hat es verschiedene Rückmeldungen gegeben, dass die
Internetregister, die wir zu Beginn des Jahres an diejenigen Bibliotheken veschickt haben,
die einen öffentlichen Internetzugang anbieten, schneller voll werden als
eingeschätzt.
Es wird weiterhin so sein, dass das Amt für
Bibliotheken und Lesen aus Gründen einer vereinfachten "Prodezur" die Register
bereitstellt und auch die Kosten für die Registergebühr übernimmt.
Da die
Register nach wie vor von der Quästur vidimiert werden müssen - und dies eine
Zeit dauert - ersuche ich alle betroffenen Bibliotheken um eine kurze
Rückmeldung an meine Mitarbeiterin, Frau Irmgard Mahlknecht Wieser (irmgard.mahlknecht@provinz.bz.it) bis 30. August 2006 wenn Bedarf an
weiteren Registern besteht.
"Betroffene"
Bibliotheken sind:
a) diejenigen, die
bereits bisher Register bezogen haben und deren Register in nächster Zeit voll
werden
b) die
Bibliotheken, die in der letzten Zeit einen öffentlich zugänglichen
Internetzugang eingerichtet haben bzw. in der nächsten Zeit einen einrichten
werden.
Weiterhin aufrecht
bleibt die Pflicht für die Bibliotheken, die mehr als drei Zugänge anbieten, eine eigene spezielle Software einzusetzen.
Mit freundlichen
Grüßen
Volker
Klotz
PS Die Bestimmung, einen
entsprechenden Nachweis über die Daten derjenigen Personen zu führen, die
öffentliche Internetarbeitsplätze nutzen, geht auf das Staatsgesetz Nr. 155
vom 31. Juli 2005 zurück.
Gemeinsam mit den Kolleginnen der italienischen
Kulturabteilung und dem Bibliotheksverband Südtirol haben wir mit der Quästur
in Bozen die Register so "entwickelt", dass einerseits der Rechtsbestimmung
Genüge getan wird, andererseits die Handhabung für Bibliotheken einigermaßen
erträglich gehalten wird.
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Autonome Provinz
Bozen-Südtirol
Amt für Bibliotheken und
Lesen
Dr. Volker Klotz
Andreas-Hofer-Straße 18
I-39100 Bozen
Tel. +39 / 0471 / 413 320
Fax +39 / 0471 / 413 362