Die Anleitungen und Vordrucke für die Ansuchen 2015
sind nun
online.
!!!NEU!!!
Ein
Ansuchen für Investitionen
ist
ab einem Betrag von 2.000,00 € inkl. MwSt.
möglich.
Ausgaben für kleinere Einrichtungsgegenstände und Geräte
bis zu einem Betrag von 2.000,00 € inkl. MwSt. können im Ansuchen für Tätigkeit und Betrieb veranschlagt werden.
Hier müssen keine Kostenvoranschläge mehr beigelegt werden.
Anerkannt
werden:
Bauarbeiten, Einrichtungsgegenstände (z.B. Regal, Bilderbuchtrog, Tisch, Sitzmöbel, Schreibtisch usw.), Beleuchtung, Leitsystem
/ Beschriftung, PC und Zubehör, Standard-Software (Betriebssystem, MS Office), Drucker, Fotokopiermaschine, Personenzählgerät, Telefon.
In begründeten Fällen und nach Rücksprache anerkannt
werden können:
Laptop, Notebook, Tablet, E-Book-Reader, Beamer, Leinwand, Soundanlage, Fernseher, Digitalkamera, Handy, Selbstverbuchungsterminals, spezielle
Software u.ä.m.
Genauere Informationen gibt es bei Verena Pernthaler unter Tel. 0471 413 323 oder
verena.pernthaler@provinz.bz.it.
Herzliche Grüße aus dem Amt,
Verena Pernthaler
Dr.in Verena Pernthaler
Amt für Bibliotheken und Lesen
14.4 Ufficio Biblioteche e lettura
Tel +39 0471 41 33 23