Liebe Frau Eva,
musste bei Ihrem Satz "Das wäre
praktisch, dann melde ich mich einfach nicht und brauch auch nichts
bezahlen" schmunzeln, denn leider entspricht er zum Teil der
Wahrheit und kann auch in der Praxis nicht viel anders gehandhabt werden. Habe bewusst
noch keine Antworten der anderen Bibliotheken gelesen und gebe Ihnen hier die von
uns immer angewandte Methode:
a) Wir schreiben den ersten Mahnbrief sehr freundlich.
b) Der zweite Brief ist ziemlich streng: wird mit Einschreiben und
Rückantwort gesandt.
c) Im 3. Brief (wieder Einschreiben mit Rückantwort) drohen wir mit
gerichtlichen Schritten.
d) Bei der nächsten Bibliotheksratssitzung wird der Fall gemeldet, die
Bibliothek (bzw. Angestellten) werden durch den Bibliotheksrat von jeglicher
Verantwortung entlastet und
die säumige Person bis zur Begleichung der
Schulden sowie Rückgabe der sich im Eigentum der Bibliothek (bei uns Gemeinde)
befindlichen Werke gesperrt.
Zu d): Laut Gesetz müsste man die Person
der Polizei…melden, denn sie könnte ja überall Werke „stehlen“.
Eine nicht erfolgte Rückgabe entspricht ja einem Diebstahl. Wird aber
hier nicht gemacht.
Nach den Wahlen sagen zwar fast alle politischen Vertreter im
Bibliotheksrat, dass man gerichtliche Schritte (wie es ja auch bei der
Stadtpolizei der Fall ist) machen sollte,
sehen jedoch schlussendlich ein,
dass der Imageverlust für die Bibliothek bei den Leuten groß wäre und die
Gerichtsspesen/der Aufwand ein Vielfaches die des Warenwertes
übersteigen würden. Daher wird
nix getan und wir sind durch die Entlastung (im Protokoll festhalten!) in
Ordnung.
Habe italienische, öffentliche Bibliotheken
gesehen, die zum Beispiel einer Person mit einem Buch, das 5 Tage zu spät
zurückkommt, die Ausleihe für 5 Tage nicht erlauben: danach geht es wieder bis
zur nächsten Verspätung = 1 Tag Verspätung, 1 Tag keine Ausleihe….Und es
funktioniert angeblich gut!
Muss dazu sagen, dass unser Staat die
Eintreibung von Mahngebühren verbietet. Alle – zumindest in Südtirol –
tun es dennoch. Wir allerdings sagen, dass es eine „Spesenrückerstattung“
ist (Arbeitszeit kostet ja auch Geld) und sind seit Jahren mit dem Preis gleich
geblieben/werden auch nicht steigen.
Es grüßt,
Dr.in Evelin Aster
Stadtbibliothek Sterzing
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: owner-biblio-list@provinz.bz.it
[mailto:owner-biblio-list@provinz.bz.it]
Im Auftrag von Bibliothek
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2011 09:39
An: biblio-list@provinz.bz.it
Betreff: Versäumnisgebühren
Precedence:
bulk
Liebe
Kollegen, guten Morgen aus der Bibliothek Peter Paul Rainer Innichen
Ich
habe eine Frage an euch alle, vielleicht könnt ihr mir berichten,
wie
ihr das handhabt?
Wir
hatten die letzten Jahre ein paar "Fälle", wo Leser ihre Bücher und
Medien
über Jahre hinweg nicht zurückbrachten, auf die Mahnbriefe nicht
reagierten
und sich einfach nicht bei uns meldeten.
Die
Beträge dieser Versäumnisse gehen weit über mehrere hundert Euro, so
dass
es auch verständlich ist, dass die Leser das nicht mehr bezahlen
können/möchten.
Wie
macht ihr das, wenn es solche Fälle gibt?
Man
kann diese Leute doch nicht einfach ignorieren und sagen, sie müssen
nichts
mehr bezahlen, oder sie haben einfach Ausleihverbot?!
Das
wäre praktisch, dann melde ich mich einfach nicht und brauch auch
nichts
bezahlen.
Wie
weit geht ihr mit den Versäumnisgebühren, was tut ihr, wenn sich die
Leute
nicht melden, bzw. diese Gebühren nicht bezahlen?
Wir
hatten gestern abend Bibl.ratssitzung und ich wurde beauftragt,
Kollegen
zu befragen, was sie in solchen kritischen Fällen unternehmen.
Vielen
Dank für eure Tipps, und gute Arbeit
Eva
Burgmann