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Internet-Anmeldung, SIAE

To: <biblio-list@provinz.bz.it>
Subject: Internet-Anmeldung, SIAE
From: "Bibliothek Neumarkt" <bibneumarkt@provinz.bz.it>
Date: Tue, 22 Apr 2003 17:36:45 +0200
Sender: owner-biblio-list@provinz.bz.it
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
die April-Ausgabe von "zum lesen" ist heute mit der Post eingetroffen, so kann man sich noch schnell über ein paar Neuigkeiten informieren, bevor man die Fragen bezüglich Internet-Anmeldung und SIAE an den bvs stellt. Bis heute soll man das, dürfen wird man noch länger können müssen.
 
Das "zum lesen" beigelegte Anmeldeformular für das Kommunikationsministerium ist jedenfalls eine Hilfe, zeigt aber erst, was da auf uns zukommt.
Mir ist folgender Fragenkatalog eingefallen, andere Bibliothekarinnen und Bibliothekare werden ihn hoffentlich noch ergänzen.
 
1. Wäre es nicht sinnvoll, dass alle betroffenen Bibliotheken möglichst einheitlich vorgehen? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sollte sich das Rechtsamt des Landes mit rechtlichen Fragen beschäftigen, die immerhin mehrere hundert Bibliotheken betreffen. Ich fände es richtig, würde nach reiflicher Überlegung entschieden und allen mitgeteilt, ob Möglichkeit 1 der "Erläuterungen zum Allegato A" oder Möglichkeit 2 gewählt werden soll.
Soll also der Verantwortliche (Leiter) der Bibliothek als Erklärender seine Daten im ersten Teil des Anmeldeformulars angeben oder soll beide Male der Name des Bürgermeisters aufscheinen? Wie in vielen anderen Dingen wäre eine Vorgabe des Amtes für uns Gemeindeangestellte hilfreich und ersparte Diskussionen mit Politikern.
 
Der Wortlaut "Il sottoscritto ... si impegna ... a comunicare tempestivamente ogni modifica al contenuto della presente dichiarazione" kann wohl nur folgendermaße ausgelegt werden:
2. Bei der Neuwahl des Bürgermeisters muss ein Wechsel gemeldet werden; er ist auch für Internet infolge seines Amtes und nicht als Privatperson verantwortlich.
3. Aus demselben Grund muss auch ein Personalwechsel (Bibliotheksleiter) nach Rom gemeldet werden.
4. Wenn nach Typ und Modell sowie Standort der Hardware gefragt wird, ist auch in dieser Hinsicht wohl jeder Wechsel zu melden. (Dieser Umstand wird der oft angestrebten Innovation sehr förderlich sein!)
 
5. Ist der Begriff "Register" genau definiert? Wir führen seit Beginn des Angebotes auf losen DIN-A4-Blättern Listen mit Namen, Unterschrift, Zeit der Benützung und dafür entrichtetem Betrag. Reicht das schon oder hat das Register ein vidimiertes Buch zu sein?
6. Muss auch die Benützung durch das Bibliothekspersonal z.B. für Recherche im Katalog der Landesbibliothek gleich registriert werden?
7. Wie wird das alles in jenen Bibliotheken gehandhabt, die mehrere Internet-Arbeitsplätze zur Verfügung stellen? Müssen möglicherweise mehrere Register (eines pro PC) geführt werden?
8. Macht es etwas aus, wenn die eingetragene Zeit eventuell nicht ganz mit der effektiven übereinstimmt? Es kommt ja vor, dass die Uhr im PC aus irgendwelchen Gründen stark abweicht.
9. Ist leicht festzustellen, welchen oder ob man überhaupt einen "Router" hat? (Routerwechsel bitte nach Rom melden!)
10. Darf man erfahren, welche Bibliotheken die Anmeldung bereits durchgeführt haben und welche nach Kontrollen bestraft wurden?
11. Falls alle oben angeführten Änderungsmeldungen tatsächlich erforderlich sind, bitte ich untertänigst um rechtzeitige Bereitstellung eines entsprechenden Formulars.
 
Etwas anders stellt sich die Situation in Bezug auf die SIAE dar. Dass auch andere mit der Definition dieser seltsamen Gesellschaft ein bisschen Schwierigkeiten haben, lese ich aus dem "Italien-Lexikon", hrsg. von Richard Brütting. Ihre Struktur sei "die einer Interessengemeinschaft privater Personen. Da dem Schutz des Urheberrechts aber öffentliches Interesse zukommt, hat die SIAE zugleich den Status einer öffentlichen Körperschaft." 1990 hatte die SIAE 50.000 Mitglieder. Wer nicht Mitglied ist, kann an den Einnahmen wohl auch nicht teilhaben, auch wenn er Urheber eines Werkes ist. Hat er also keinen Anspruch auf sein Recht? Recht und Gerechtigkeit sind halt oft ganz verschiedene Dinge.
Die Einstellung, "lieber zu viel zahlen, als später eine Strafe kassieren" (Dr. Aster, Sterzing), kann ich nicht teilen. Die Situation ist wohl wiederum ein Fall für das Rechtsamt des Landes. Seltsam jedenfalls, dass es Jahre braucht, bis man erfährt, dass praktisch für den Betrieb eines Fotokopiergerätes gezahlt werden muss!
Wenn jede Bibliothek für sich die Bedingungen im SIAE-Büro aushandelt, ist das nur als Zeitverschwendung zu bezeichnen. Aus unseren Statistiken geht genau hervor, wer was hat und welche Dienstleistungen anbietet. Daraus müssten sich Kategorien ableiten lassen, für die einheitliche Gebührenordnungen erstellt werden können.
 
Viel Spaß im Papierkrieg
wünscht
Roland    
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