Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die April-Ausgabe von "zum lesen" ist heute mit der
Post eingetroffen, so kann man sich noch schnell über ein paar Neuigkeiten
informieren, bevor man die Fragen bezüglich Internet-Anmeldung und SIAE an den bvs stellt. Bis heute
soll man das, dürfen wird man noch länger können müssen.
Das "zum lesen" beigelegte Anmeldeformular für das Kommunikationsministerium ist
jedenfalls eine Hilfe, zeigt aber erst, was da auf uns zukommt.
Mir ist folgender Fragenkatalog eingefallen, andere
Bibliothekarinnen und Bibliothekare werden ihn hoffentlich noch
ergänzen.
1. Wäre es nicht sinnvoll, dass alle betroffenen
Bibliotheken möglichst einheitlich vorgehen? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach
sollte sich das Rechtsamt des Landes mit rechtlichen
Fragen beschäftigen, die immerhin mehrere hundert Bibliotheken betreffen. Ich
fände es richtig, würde nach reiflicher Überlegung entschieden und allen
mitgeteilt, ob Möglichkeit 1 der "Erläuterungen zum Allegato A" oder Möglichkeit
2 gewählt werden soll.
Soll also der Verantwortliche
(Leiter) der Bibliothek als Erklärender seine Daten im ersten Teil des
Anmeldeformulars angeben oder soll beide Male der Name
des Bürgermeisters aufscheinen? Wie in vielen
anderen Dingen wäre eine Vorgabe des Amtes für uns Gemeindeangestellte hilfreich
und ersparte Diskussionen mit Politikern.
Der Wortlaut "Il sottoscritto ... si impegna ... a
comunicare tempestivamente ogni modifica al contenuto della presente
dichiarazione" kann wohl nur folgendermaße ausgelegt werden:
2. Bei der Neuwahl des Bürgermeisters muss ein Wechsel
gemeldet werden; er ist auch für Internet infolge seines Amtes und nicht als
Privatperson verantwortlich.
3. Aus demselben Grund muss auch ein Personalwechsel (Bibliotheksleiter) nach Rom gemeldet
werden.
4. Wenn nach Typ und Modell sowie Standort der
Hardware gefragt wird, ist auch in dieser Hinsicht
wohl jeder Wechsel zu melden. (Dieser
Umstand wird der oft angestrebten Innovation sehr förderlich
sein!)
5. Ist der Begriff "Register" genau definiert? Wir führen seit Beginn des
Angebotes auf losen DIN-A4-Blättern Listen mit Namen,
Unterschrift, Zeit der Benützung und dafür entrichtetem Betrag. Reicht das schon
oder hat das Register ein vidimiertes Buch zu sein?
6. Muss auch die Benützung
durch das Bibliothekspersonal z.B. für Recherche im Katalog der
Landesbibliothek gleich registriert
werden?
7. Wie wird das alles in jenen Bibliotheken
gehandhabt, die mehrere Internet-Arbeitsplätze zur Verfügung stellen? Müssen
möglicherweise mehrere Register (eines pro PC)
geführt werden?
8. Macht es etwas aus, wenn die eingetragene Zeit eventuell nicht ganz mit der effektiven übereinstimmt?
Es kommt ja vor, dass die Uhr im PC aus irgendwelchen Gründen stark
abweicht.
9. Ist leicht festzustellen, welchen oder ob man
überhaupt einen "Router" hat? (Routerwechsel bitte
nach Rom melden!)
10. Darf man erfahren, welche Bibliotheken die
Anmeldung bereits durchgeführt haben und welche nach Kontrollen bestraft
wurden?
11. Falls alle oben angeführten Änderungsmeldungen
tatsächlich erforderlich sind, bitte ich untertänigst um rechtzeitige
Bereitstellung eines entsprechenden Formulars.
Etwas anders stellt sich die Situation in Bezug auf
die SIAE dar. Dass auch andere mit der Definition
dieser seltsamen Gesellschaft ein bisschen Schwierigkeiten haben, lese ich aus
dem "Italien-Lexikon", hrsg. von Richard Brütting. Ihre Struktur sei "die einer
Interessengemeinschaft privater Personen. Da dem
Schutz des Urheberrechts aber öffentliches Interesse zukommt, hat die SIAE
zugleich den Status einer öffentlichen
Körperschaft." 1990 hatte die SIAE 50.000 Mitglieder. Wer nicht Mitglied
ist, kann an den Einnahmen wohl auch nicht teilhaben, auch wenn er Urheber eines
Werkes ist. Hat er also keinen Anspruch auf sein Recht? Recht und
Gerechtigkeit sind halt oft ganz verschiedene Dinge.
Die Einstellung, "lieber zu viel zahlen,
als später eine Strafe kassieren" (Dr. Aster, Sterzing), kann ich nicht
teilen. Die Situation ist wohl wiederum ein Fall für das Rechtsamt des Landes. Seltsam jedenfalls, dass es
Jahre braucht, bis man erfährt, dass praktisch für den Betrieb eines Fotokopiergerätes gezahlt werden
muss!
Wenn jede Bibliothek für sich die Bedingungen im
SIAE-Büro aushandelt, ist das nur als Zeitverschwendung zu bezeichnen. Aus
unseren Statistiken geht genau hervor, wer was hat und welche Dienstleistungen
anbietet. Daraus müssten sich Kategorien ableiten
lassen, für die einheitliche Gebührenordnungen
erstellt werden können.
Viel Spaß im Papierkrieg
wünscht
Roland
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