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Antwort Internet-Arbeitsplätze

To: "'BIBLIO-Liste des Amtes für Bibliothekswesen'" <biblio-list@provinz.bz.it>
Subject: Antwort Internet-Arbeitsplätze
From: Johannes Andresen <johannes.andresen@bvs.bz.it>
Date: Fri, 30 Apr 2004 12:32:17 +0200
Sender: owner-biblio-list@provinz.bz.it
Precedence: bulk

Lieber Max, liebe Kolleginnen und Kollegen,

da die Antwort auf die Frage von Max viele interessieren wird, stelle ich den 
aktuellen Stand noch einmal in die Bibliolist. Um es gleich vorweg zu sagen, 
nach dem Erlass vom letzten Sommer haben sich keine weiteren Neuerungen 
ergeben.

Mit Delibera Nr. 102/03/CONS vom 15. April 2003, veröffentlicht in der Gazzetta 
Ufficiale am 17. Mai 2003 wurde die Meldepflicht von Internet-Arbeitsplätzen in 
Bibliotheken erheblich vereinfacht. Bibliotheken werden nicht als "fornitori di 
un servizio pubblico di telecomunicazioni" angesehen, weil ihre Haupttätigkeit 
nicht in diesem Bereich liegt. Als Folge dieser Einstufung fällt die 
Meldepflicht dieser Tätigkeit, wie wir sie im "Zum Lesen vom April 2003, S. 8/9 
 beschrieben haben, weg.

Aufrecht bleibt jedoch die Verpflichtung, ein Register der Internetbenutzer zu 
führen (Vor- und Nachname, Zeitraum der Internetbenutzung), das bei eventuellen 
Kontrollen der Postpolizei vorzulegen ist. (Delibera Nr. 467 vom 19.07.2000, 
Art. 5, comma 2).

Nach wie vor aktuell sind auch die Kennzeichnungspflicht der Gebühren etc. die 
in dem erwähnten Artikel ("Zum Lesen", April 2003, S. 8/9) nachzulesen sind.

Allen ein schönes Wochenende

Johannes



Johannes Andresen M.A.
Geschäftsführer des Bibliotheksverbands Südtirol
Penegalstr. 17/b
I-39100 Bozen
Tel. +39 0471 285 730
Fax +39 0471 40 95 53



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