Precedence: bulk
Lieber Max, liebe Kolleginnen und Kollegen,
da die Antwort auf die Frage von Max viele interessieren wird, stelle ich den
aktuellen Stand noch einmal in die Bibliolist. Um es gleich vorweg zu sagen,
nach dem Erlass vom letzten Sommer haben sich keine weiteren Neuerungen
ergeben.
Mit Delibera Nr. 102/03/CONS vom 15. April 2003, veröffentlicht in der Gazzetta
Ufficiale am 17. Mai 2003 wurde die Meldepflicht von Internet-Arbeitsplätzen in
Bibliotheken erheblich vereinfacht. Bibliotheken werden nicht als "fornitori di
un servizio pubblico di telecomunicazioni" angesehen, weil ihre Haupttätigkeit
nicht in diesem Bereich liegt. Als Folge dieser Einstufung fällt die
Meldepflicht dieser Tätigkeit, wie wir sie im "Zum Lesen vom April 2003, S. 8/9
beschrieben haben, weg.
Aufrecht bleibt jedoch die Verpflichtung, ein Register der Internetbenutzer zu
führen (Vor- und Nachname, Zeitraum der Internetbenutzung), das bei eventuellen
Kontrollen der Postpolizei vorzulegen ist. (Delibera Nr. 467 vom 19.07.2000,
Art. 5, comma 2).
Nach wie vor aktuell sind auch die Kennzeichnungspflicht der Gebühren etc. die
in dem erwähnten Artikel ("Zum Lesen", April 2003, S. 8/9) nachzulesen sind.
Allen ein schönes Wochenende
Johannes
Johannes Andresen M.A.
Geschäftsführer des Bibliotheksverbands Südtirol
Penegalstr. 17/b
I-39100 Bozen
Tel. +39 0471 285 730
Fax +39 0471 40 95 53
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