Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Ihr wisst, erarbeitet der Bibliotheksverband Südtirol eine Broschüre zu
Rechtsfragen in Bibliotheken, die zum Jahresende vorliegen soll. Vor zwei
Monaten haben wir diesem Zusammenhang ein Formular zu den Fotokopierabgaben
verteilt (Bibliolist, Bezirkstreffen, Zum Lesen). Zur Erläuterung: Wer seinen
Benutzern, Fotokopiermöglichkeiten aus urheberrechtlich geschützen Werken
anbietet, muss entweder für diesen Service eine pauschalisierte Jahresabgabe
zahlen oder mit Hilfe einer Eigenerklärung belegen, dass die Bibliothek
aufgrund der Einwohnerzahl der Ortsgemeinde und der Anzahl der gemachten Kopien
von dieser Gebühr befreit ist.
Für unsere weiteren Verhandlungen mit der SIAE als zuständiger Organisation ist
es extrem wichtig, dass wir eine sehr hohe Rücklaufquote erreichen, um so
belegen zu können, dass wir über unsere Kanäle alle Bibliotheken erreichen und
die Bibliotheken ihrerseits zur MItarbeit bereit sind.
Die Rückmeldung musste bei Zahlungsbefreiung bis zum 30.November 2004 erfolgen.
Die Einzahlungen müssen in diesem Jahr bis zum 31.Dezember 2004 getätigt
werden. Noch sind nicht alle Belege bei uns eingegangen. Alle, die ihren Beleg
(sowohl zur Befreiung als auch zur Einzahlung) noch nicht an den Verband
geschickt haben, bitte ich, dies schnellstmöglich zu tun! Im Anhang findet Ihr
noch einmal den Vordruck und die Erläuterungen. Jeweils ein Exemplar ist für
jeden Hauptsitz und jede Zweigstelle auszufüllen. Bei allen möchte ich mich
schon jetzt für die Mitarbeit bedanken. Sie ist äußerst wichtig, um weitere
Erleichterungen zu erreichen.
P.S. Die Fotokopierabgaben betreffen nicht die Schulbibliotheken! Hier gelten
andere rechtliche Grundlagen.
Herzliche Grüße aus dem Verband
Johannes Andresen
Johannes Andresen M.A.
Geschäftsführer des Bibliotheksverbands Südtirol
Penegalstr. 17/b
I-39100 Bozen
Tel. +39 0471 285 730
Fax +39 0471 40 95 53
erläuterungen.pdf
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Mustervorlage Fotokopiergebühren.pdf
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