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Antwort: Öffentliche Nutzung von Internet

To: <biblio-list@provinz.bz.it>
Subject: Antwort: Öffentliche Nutzung von Internet
From: "Daniel Weger \(BVS Bruneck\)" <daniel.weger@bvs.bz.it>
Date: Wed, 21 Sep 2005 08:09:35 +0200
Sender: owner-biblio-list@provinz.bz.it
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Herausgabe des Dekretes zur Terrorismusbekämpfung (Nr. 144 v.
27.07.2005) hat der Bibliotheksverband die anschließende Diskussion sowie
das Erscheinen der Durchführungsverordnungen mit Aufmerksamkeit verfolgt.
Der Anfrage von Christian Kofler über die Bibliolist sind bereits viele
Telefonate mit Bibliotheken vorausgegangen. Wir stehen bereits über die
Rechtsabteilung der Universität Bozen in Kontakt mit der Bozner Quästur und
erwarten in den nächsten Tagen eine definitive Antwort.

Ich möchte Euch dennoch einen kurzen vorläufigen Zwischenstand geben. Die
Gesetzeslage ist nicht so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick scheint.
Generell sieht das Dekret zwei Maßnahmen vor. 1) Die Beantragung einer
Lizenz bei der Quästur, um öffentlich zugängliche Internetarbeitsplätze
anbieten zu dürfen und 2) ein Register mit Daten, wer, wann welchen PC für
seine Internetrecherche benutzt hat.
Es zeichnet sich die Tendenz ab, dass Öffentliche Bibliotheken keine Lizenz
bei der Quästur beantragen müssen (Ausagen der Quästuren von Savona, Venedig
sowie von ital. Rechtsexperten), wohl aber ein Register führen müssen, was
hier in Südtirol alle sowieso bereits machen.

Sobald die Antwort aus der Quästur vorliegt, werde ich Euch ausführlich über
die bibliolist informieren. Es macht daher keinen Sinn, wenn jede Bibliothek
sich separat informiert. Ich bitte Euch daher noch um einige Tage Geduld.
Rechtlich gesehen treten die Bestimmungen erst mit dem 26. September 2005 in
Kraft, so dass derzeit auch keinerlei Konsequenzen zu befürchten sind.
Herzliche Grüße
Johannes Andresen

Johannes Andresen M.A.
Geschäftsführer des Bibliotheksverbands Südtirol
Penegalstr. 17/b
I-39100 Bozen
Tel. +39 0471 285 730
Fax +39 0471 40 95 53
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