Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
seit Herausgabe des Dekretes zur
Terrorismusbekämpfung (Nr. 144 v. 27.07.2005) hat der Bibliotheksverband die
anschließende Diskussion sowie das Erscheinen der Durchführungsverordnungen
mit Aufmerksamkeit verfolgt. Der Anfrage von Christian Kofler über die
Bibliolist sind bereits viele Telefonate mit Bibliotheken vorausgegangen. Wir
stehen bereits über die Rechtsabteilung der Universität Bozen in Kontakt mit
der Bozner Quästur und erwarten in den nächsten Tagen eine definitive
Antwort.
Ich möchte
Euch dennoch einen kurzen vorläufigen Zwischenstand geben. Die Gesetzeslage
ist nicht so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick scheint. Generell sieht
das Dekret zwei Maßnahmen vor. 1) Die Beantragung einer Lizenz bei der
Quästur, um öffentlich zugängliche Internetarbeitsplätze anbieten zu dürfen
und 2) ein Register mit Daten, wer, wann welchen PC für seine
Internetrecherche benutzt hat. Es zeichnet sich die Tendenz ab, dass
Öffentliche Bibliotheken keine Lizenz bei der Quästur beantragen müssen
(Ausagen der Quästuren von Savona, Venedig sowie von ital. Rechtsexperten),
wohl aber ein Register führen müssen, was hier in Südtirol alle sowieso
bereits machen.
Sobald die Antwort aus der Quästur vorliegt, werde ich
Euch ausführlich über die bibliolist informieren. Es macht daher keinen Sinn,
wenn jede Bibliothek sich separat informiert. Ich bitte Euch daher noch um
einige Tage Geduld. Rechtlich gesehen treten die Bestimmungen erst mit dem
26. September 2005 in Kraft, so dass derzeit auch keinerlei Konsequenzen zu
befürchten sind.
Herzliche
Grüße Johannes Andresen
Johannes Andresen
M.A. Geschäftsführer des Bibliotheksverbands Südtirol Penegalstr.
17/b I-39100 Bozen Tel. +39 0471 285 730 Fax +39 0471 40 95
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