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Ad: Anmerkungen zur neuen Systematik

To: biblio-list@provinz.bz.it
Subject: Ad: Anmerkungen zur neuen Systematik
From: LG <xx_@xxx.xx>
Date: Sat, 04 Feb 2006 20:41:16 +0100
Sender: owner-biblio-list@provinz.bz.it
User-agent: Mozilla Thunderbird 1.0.7 (Windows/20050923)
Was ist an der neuen Systematik systematisch?

Diese Mail ist ungewöhnlich lange. Ich will niemanden langweilen, sondern hoffe, einen Beitrag zur angestoßenen Diskussion zu leisten, wer was wann sinnvollerweise mit welchen Personalressourcen wozu durchführen soll. Sie darf sich ruhig auf BiKo und Bib2000 ausweiten... und die Frage, wie man ehrenamtliche Bibliothekare dazu motiviert, sich das alles anzutun.

Der Erfahrungsbericht der "Testbibliotheken" bestätigt einen Verdacht, der sich zumindest mir schon bei einer ersten oberflächlichen Beschäftigung mit der neuen ESSB aufdrängte: Das Amt für Bibliotheken und Lesen selbst ließ sich mehrere Jahre Zeit, die einzelnen Sachgebiete nacheinander zu überarbeiten (warum eigentlich? Wenn man davon ausgeht, dass ein Gebiet jeweils durch kompetente Fachleute bearbeitet werden sollte, wäre anfangs auch die parallele Überarbeitung möglich gewesen). Nun aber musste schnell-schnell zum Jahresende alles endlich in Papierform gepresst werden, damit das Amt in Klausurtagung gehen und sich damit beschäftigen konnte, was auf die ehren- und hauptamtlichen Bibliothekare demnächst noch alles zukommt, bevor man auch nur einen Gedanken daran verschwendet, was die Einführung der neuen ESSB (neben BiKo und Bib2000) in der Praxis vor Ort mit sich bringt. Wir dürfen gespannt sein.


Zunächst: Es ist natürlich leichter, etwas zu kritisieren, als es selbst besser zu machen. Aber wenn - wie die Mail der "Testbibliotheken" zeigt - vorher fast niemand gefragt wurde und Anregungen kaum zur Kenntnis genommen wurden, muss man sich Kritik halt hinterher gefallen lassen.

1. Warum eine neue Systematik?
Eine Überarbeitung von etwas Bestehendem sollte in der Regel bisherige Schwachpunkte beseitigen. Der Arbeitsaufwand ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Nutzen größer ist als die Kosten. Daran muss sich die neue ESSB messen lassen.

Der Nutzen einer Systematik liegt darin, dass die Benützer einer Bibliothek, Bibliothekare vor allen anderen, schnell wissen, wo sie was finden können. Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn es zu viele Systematikstellen gibt, durch die das Ganze unübersichtlich wird, oder wenn die subjektiven Spielräume bei der Vergabe von Systematikstellen durch Überschneidungen zu groß werden. Bei zu wenig Systematikstellen ergibt sich hingegen das praktische Problem, dass ein Sachgebiet so viele Bücher umfasst, dass die Suche im Regal zeitaufwändig wird.

Einen Mittelweg zu finden ist nicht immer leicht, doch ein Blick in eine größere Bibliothek Südtirols hätte gereicht, diese Schwachpunkte in der alten ESSB zu finden: Etwa Doppelgleisigkeiten (Te 5.1 und Na 2.5, wo Software-Handbücher gemischt untergebracht wurden), zu umfangreiche Sachgebiete (Ge 4.1, Ge 5.1.1 usw.) oder Themen, die schlichtweg nirgends unterzubringen waren und dann unter dem allseits beliebten XX 9 landeten.


2. Organisatorisches

Vorhersehbar sind praktische Probleme:

  • Der BVS verwendet ab sofort die neue ESSB, das Chaos im Regal ist vorprogrammiert. Dabei hat schon Libro7 die mangelhaft umgesetzte Möglichkeit vorgesehen, verschiedene Systematiken zu verwalten  - wie steht es mit Bib2000? Und was passiert mit denen, die gar nicht umstellen wollen, weil es genügend Gründe gibt, sich die Arbeit nicht anzutun? Die Möglichkeit, auch weiterhin - zumindest für eine Übergangszeit - beide Systematiken anzubieten, ist wünschenswert. Ansonsten bliebe noch die Alternative, alles vor Ort selbst wieder auf die alte Systematik umzustellen.

  • Bibliotheken haben die seltsame Eigenschaft, dass die Kunden die ersteigerte Ware wieder zurückbringen sollten und die breite Auswahl in den Regalen mutwillig durcheinanderbringen. Eine Umstellungsphase ist also gar nicht so einfach zu bewältigen, falls die Bibliothek nicht geschlossen wird oder Sachbücher zeitweise nicht entlehnbar sind. Praktische Erfahrungsberichte könnten sehr hilfreich sein, eine Koordination entsprechender Angebote ebenso. Ein Zeitrahmen für den schrittweisen Umstieg südtirolweit wäre denkbar - für jene, die überhaupt umsteigen wollen. Der BVS könnte sich dem anpassen, um das beschriebene Chaos im Regal zu vermeiden.

  • 5-10 Minuten pro Buch zu kalkulieren halte ich für realistisch. Auch wenn nicht alles eine neue Signatur erhält, muss man das zuerst einmal kontrollieren, und die manuelle Arbeit ist immens. Wenn dann mal der Drucker nicht mitspielt...


3. Die neue ESSB

Zunächst stellt sich die Frage, ob sie noch die Bezeichnung "Einheitssystematik" verdient. Schließlich wird angeregt, dass kleinere Bibliotheken ganz darauf verzichten und auf Interessenskreise übergehen. Bei der Belletristik haben manche das ja schon umgesetzt, und Südtirols Leser sind nun also mit verschiedenen Systemen in verschiedenen öff. Bibl. konfrontiert. Der Anreiz, zwingend auf die neue ESSB umzusteigen, wird vermindert.


Dann gibt es Neuerungen, bei denen nicht klar ist, warum sie eingeführt wurden:
  • Jugendsachbücher fallen weg, obwohl es mittlerweile braune Din A4-Etiketten gibt und man auch auf andere Farben ausweichen gekonnt hätte. Man muss wirklich nicht Psychologe sein, um zu wissen, dass ein Jugendlicher, der etwas auf sich hält, niemals in die Nähe eines Regals mit Kindersachbüchern gerät (jene mit schwachem Selbstbewusstsein erst recht nicht). Einen Mittelschüler aber vor das Regal mit Wälzern für Erwachsene zu schicken, zwischen denen die dünnen Jugendsachbücher fast untergehen, dürfte die Nutzer überfordern. Was verspricht man sich vom Wegfall der Jugendsachbücher?

  • Bei Kindersachbüchern beschränkt man sich immer noch auf die Grobeinteilung. Kinder wären allerdings am dringendsten auf die Hilfe durch Bibliothekare angewiesen, und wenn diese halbwegs schnell und effizient geleistet werden soll, kommt den Bibliothekaren die Feineinteilung sehr entgegen, sie erspart zeitraubendes Suchen.

  • Mit dem Argument, dass die Leser nichts mit dem Hochstellen von Etiketten bei Tirolensien anfangen können, wurde es aufgegeben. Aus der Praxis behaupte ich, dass die meisten Leser mit der Systematik insgesamt - der ESSB ebenso wie irgend einer anderen - nichts anzufangen wissen. UNS Bibliothekaren war das Hochstellen hingegen eine Hilfe und damit sinnvoll. Außerdem ergibt sich ein praktisches Problem beim Altbestand: Man überklebt die alten hochgestellten, oder man hätte zwei Schildchen untereinander. Was sollen Leser davon halten?

  • Beispiel Schulbibliotheken: Ob Pä 4.1 mit Anhängesignatur (alt) oder jeweils Sachgebiets-Unterpunkt 10 (neu), in öffentlichen Bibliotheken  spielt das Sachgebiet kaum eine Rolle. In Schulbibliotheken, wo Fachbücher meistens ohnehin nur den Lehrern zugänglich sind, muss man einfach nur Pä 4.1 mit Anhängesignatur dem jeweiligen Fachgebiets-Unterpunkt 10 zuordnen, ohne dass dieser dort weiter unterteilt wäre (mit Ausnahme von Li, So und Na, was aber mit Geschick bei der Vergabe der alten Anhängesignaturen auch erreichbar war). Das bedeutet nichts als neue Etiketten kleben. Wo ist der Zusatznutzen?
Im Einzelnen fällt einiges schnell auf:
  • Ge 4.1 und Ge 5.1.1 sind nun besser unterteilt, was sicher praktisch ist. Ebenso ist die Umstellung von Na 7 auf Me wahrscheinlich eine der sinnvollsten und leicht durchführbaren Neuerungen. Ohne die Unterteilung jeweils genauer angesehen zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass Bibliotheken, die nicht vollständig umstellen wollen, diese Änderungen übernehmen.

  • Manchmal wird es allerdings zu viel des Guten. "Essen & Trinken" auf 25 Stellen aufzuteilen ist nicht nur unübersichtlich. Es dürfte außerdem kaum ein Buch geben, bei dem die genaue Zuteilung nicht schwer fällt, da Kochbücher häufig "von allem etwas" enthalten. Beispiele:
    "Backen" Ha 2.6.7, "Vollwertbacken" Ha 2.6.4. "Pasta und andere Teigwaren" Ha 2.7.3 (interessanterweise "Hier auch: Reisgerichte"), "Knödel" bei Ha 2.6.1, "Pizza" bei Ha 2.6.2, "Frittieren" Ha 2.6.5, "Preiswerte Küche" und "Schnelle Küche" Ha 2.6.6, "Brotaufstriche, Frühstück" Ha 2.7.1.
    Viel Spaß beim Zuordnen!

  • Bei "Stricken, Häkeln, Sticken" hat es hingegen nur für Ha 2.4.2 gereicht. Die hundert Bücher im Regal...
Neben diesen auffälligen Schwierigkeiten möchte ich noch exemplarisch auf einen anderen Bereich detailliert eingehen, um Probleme zu verdeutlichen. Ähnliches ließe sich wahrscheinlich bei vielen anderen Sachgebieten finden, aber ich habe weder Lust noch Zeit die zu überprüfen - und deutliche Hemmungen, irgend jemandem zu empfehlen, sich die Umstellung auf die neue ESSB (mit den wenigen erwähnten Ausnahmen) anzutun.

"Recht" mit seinen Unterpunkten ist vorwiegend bei So 8 untergebracht.
  • Schon anfangs wird verwiesen auf Kirchenrecht (Re 3.3), Computerrecht (Te 8.1) und Autonomierecht unter So 4.8, dort fehlt allerdings jeglicher Hinweis darauf. Wo würde ein Benutzer bei Betrachtung der Systematikstellen dann zuerst suchen? Wahrscheinlich unter So 8.4 oder 8.5, um dann festzustellen, dass die Bibliothek entweder nichts hat oder er selbst es ohne weitere Hilfe jedenfalls nicht findet.

  • Warum wird "Wirtschaftsspionage" nicht der Politik und "Wirtschaftskriminalität" nicht So 8.1.2 (Kriminologie, Kriminalität, Gerichtsmedizin, hier: Kriminalpsychologie, Kriminalsoziologie, Kriminalfälle und Kriminalprozesse, Gerichtsfälle, Kriminalistik") oder meinetwegen der "Wirtschaftssoziologie" (So 6.1.2) zugeordnet? Wo immer man sie unterbringt, mit So 8.7 (ital. Wirtschafts- und Handelsrecht) haben Spionage und Kriminalität wohl wenig zu tun, sofern man an dieser Stelle nicht boshaft oder zynisch wird - dasselbe gilt aber für So 8.2.2 (Internationales Wirtschaftsrecht und Handelsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht, Internationales Arbeitsrecht und Sozialrecht, Hier auch: Wirtschaftskriminalität,  Wirtschaftsspionage) auf internationalem Parkett. Gleich darunter dann "So 8.2.3: Internationale Kriminalität und Kriminalistik", sowie oben schon erwähnte "So 8.1.2: Kriminologie, Kriminalität!, Gerichtsmedizin". Wie man die einzelnen Bereiche klar abgrenzen soll, ist mir ein Rätsel.
Neben So 8 findet man "Recht" noch an anderen Stellen:
  • Reiserechtsratgeber bei Er 1.8, Reisevertragsrecht aber bei So 8.6.1 ("Hier"!). Was sollte Reiserecht sonst sein? (Am Rande: Ein eigenes "Haftpflichtgesetz" beim ital. Zivilrecht ist mir unbekannt, was ein "Schmerzensrecht" sein soll ist noch schleierhafter.)
    Im Stichwortregister wird es noch unübersichtlicher:
    - Reiserecht / Ratgeber / Allgemeines Er 1.8
    - Reiseversicherung / Ratgeber Er 1.8
    - Reiseversicherung / Versicherungswirtschaft So 6.4.4 (das ist noch einleuchtend)
    - Reisevertragsrecht So 8.6.1
    Ist eine Versicherung kein Vertrag?

  • Am Anfang des Sachgebiets "Geschichte" wird auf "Rechtsgeschichte" unter So 8.1.3 verwiesen, unten bei Ge 3.5.4 (Lebenswelten im Mittelalter) findet sich dann "Hier: Recht". Oben bei Ge 3.5.2 (Kirche im Mittelalter) liest man "Hier: Inquisition, Ketzer", was gleich mehrfach widersprüchlich ist:
    Kirchliche Inquisition gehört zum Kirchenrecht (oder zur Kirchenrechtsgeschichte), also Re 3.3; handelt es sich nicht um die rechtlichen Aspekte, stellt sich die Frage der Abgrenzung zu Ge 3.5.6 "Randgruppen im Mittelalter" ("Hier: Hexenverfolgung, Hexenprozesse"). Weltliche gesetzliche Hexenverfolgung, die damit immerhin gemeint sein könnte, und somit die eigentlichen Hexenprozesse hatten ihren Anfang aber ganz am Ende des Mittelalters und den Höhepunkt in der Neuzeit, die Institution der Inquisition selbst bestand in Spanien bis ins 19. Jh., der direkte Nachfolger in Rom ist noch heute die Glaubenskongregation. Saß hier jemand einem weit verbreiteten Irrtum auf, als er die Phänomene ausgerechnet dem Mittelalter zuordnete?
  • Und weiter zum Recht in anderen Sachgebieten:
    - Al 3.2 (Medientheorie, Medienforschung) Hier auch: Medienrecht
    - Me 1.5.2 (Medizinische Dienstleistungen, allg. Patientenratgeber) Hier auch: Rechtsratgeber für Patienten allgemein
    - Pä 3.0 (Schulorganisation, Schulleitung) Hier auch: Schulrecht (Jawohl! Pä 3.0. Ich habe es kontrolliert: zusammen mit Ps 2.0 und den jeweiligen Unterpunkten zwei "singuläre" Fälle)
    - So 6.5 (Branchenkunde, Verbraucherinformation) Hier: Verbraucherschutz - Weitgehend ein rechtliches Phänomen, europarechtlich ebenso wie national, vor allem in Haftungsfragen, bei Garantieleistungen und Gewährleistungspflichten. Also durchaus bei So 8 unterzubringen.

    - Jetzt noch einmal zurück zu Te 8.1, "Computerrecht". Was könnte das sein? Internetrecht? Für den Juristen sind Probleme, die sich in Zusammenhang mit neuer Technik ergeben, durchaus in schon vorhandenen Rechtsbereichen unterzubringen, nur die Lösungen sind bereichsspezifisch, nicht die Begriffe. Es geht also um Namens- oder Eigentumsrechte (etwa an Domains), Urheberrechte (an Webseiten), Haftungsfragen (bei internationalen Bestellungen), Menschenrechte (Datenschutz) usw. usw.
Damit kommen wir zum eigentlichen Problem: Wohin mit Oberbegriffen bzw. mit Darstellungen rechtlicher Themen übergreifenden Inhalts? Verbraucherschutz bei So 6.5? Meinetwegen. Aber warum dann Agrar-, Jagd- und Fischereirecht bei So 8.5.2 und nicht bei Ha X.X, warum nicht Umweltrecht bei Na X.X? Wohin mit Lebensmittelrecht? Hygienevorschriften? Welche Systematik steckt also dahinter, Medienrecht, Patientenrecht, Schulrecht, Verbraucherschutz, Computerrecht als Oberbegriffe von So 8 auszulagern und hunderte andere nicht? Wohin das führt, zeigt sich eben beim "Reiserecht". Die einzig kohärente Lösung wäre, analog zum Punkt 10 für pädagogische Werke bei jedem Sachgebiet auch einen Punkt 11 für übergreifende rechtliche Darstellungen zu haben, oder alles bei So 8 einzureihen.

Schließlich ein Lob: "Internationales Privatrecht" findet sich richtigerweise unter "Recht einzelner Staaten" bei So 8.2.4, ich bezweifle allerdings, dass die meisten Bibliothekare die Abgrenzung zu den einzelnen Bereichen bei So 8.2.2 (Internationales Wirtschaftsrecht und Handelsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht, Internationales Arbeitsrecht und Sozialrecht) treffen können. Tröstend könnte hier angemerkt werden, dass das Problem sich den meisten nie stellen wird. Dafür hätten die "einzelnen Staaten" ruhig unterteilt werden können, zumindest nach Rechtstraditionen. Das deutsche neben dem englischen Privatrecht? Na ich weiß nicht...


Und so weiter und so weiter.

Grüße und gute Arbeit,

Lothar Gamper
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