liebe arbeitskolleginnen und kollegen,
rechtsfragen sind sicher ein sehr trockenes,
allerdings auch - zumindest für hauptberufliche
bibliothekarinnen/bibliothekare - fast lebensnotwendiges thema. nur eine
bibliothek, die rechtlich abgesichert ist, kann meinerseits langfristig
funktionieren. dies ist der grund, warum sei es ich, sei es meine
bibliothekarin, bereits bei einem "rechtsvortrag" für bibliothekan waren. da
anschließend jedoch trotzdem viele fragen offen sind und wir noch
keine richtige handreichung erhalten haben, begrüsse ich
sehr die von anderen bibliotheken geforderte aufarbeitung
des seminars bzw. eine offizielle, verbindliche auskunft für alle bibliotheken.
da sie eben "verbindlich" sein sollte, sehe ich es als aufgabe des amtes für
bibliothekswesen (eigentlich der ämter, denn es betrifft einrichtungen beider
sprachen) uns solche informationen zukommen zu lassen. wenn der bvs dabei hilft,
um so besser: aber vor einer gemeindeverwaltung hat z.b. ein ausspruch
"das land sagt..." eindeutig mehr gewicht als "der bvs sagt..". trotz dieser
meiner aussage und der vielen anderen, dringenden tätigkeiten überlegen wir zur
zeit, ob jemand von uns beiden am aib-seminar teilnimmt. und ich glaube,
jemand der die italienische sprache sehr gut beherrscht (fachtermini sind sicher
ein harter brocken) sollte daran teilnehmen.
aus dem heute eisigen sterzing grüsst,
dr. evelin aster
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