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Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit

To: <biblio-list@provinz.bz.it>
Subject: Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit
From: "schlandersburg" <biblio.schlandersburg@provinz.bz.it>
Date: Fri, 4 Apr 2003 10:43:55 +0200
Importance: Normal
Reply-to: <biblio.schlandersburg@provinz.bz.it>
Sender: owner-biblio-list@provinz.bz.it
Precedence: bulk

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich habe kürzlich in Bozen beim Amt für audiovisuelle Medien das Seminar
"kopieren erlaubt" besucht. Dabei kam neben dem Verleihrecht für
audiovisuelle Medien, das wir ja schon kennen (Medien müssen mindesten 18
Monate auf dem italienischen Markt sein, bevor wir sie ausleihen dürfen)
auch das Problem des Fotokopierdienstes in den Bibliotheken zu Sprache.
"Frei ist die Vervielfältigung von 15% von jedem Band oder Zeitschriftenheft
zum persönlichem Gebrauch bei gerechter Ausgleichzahlung an die
Rechtsinhaber, die von den Kopierfirmen und Bibliotheken zu entrichten
sind."

Meine Frage an die Biblio-List:
Wer von euch bezahlt solche Gebühren an die SIAE, wie hoch sind diese. Laut
Auskunft von Dr. Sölva soll es zwischen SIAE und AIB eine Übereinkunft
geben, in der Gebühren gestaffelt nach Gemeindegröße festgelegt wurden.
Außerdem sind an die SIAE Gebühren für die Internt-Nutzung sowie für die
Bildschirme mit denen Videos oder CD-Rom's angesehen werden können zu
entrichten.
Wie hoch sind diese? Wer hat Erfahrung und kennt sich aus?

Ich bitte euch, diese Fragen beim BVS Workshop zu diskutieren und die
Ergebnisse allen mitzuteilen.


Seit wir heuer im Jänner 1000 ? Strafe bezahlt haben, weil wir unsere
Internetarbeitsplätze nicht bei der zuständigen Authority Behörde gemeldet
hatten und eine "Razzia" von 8 Post- und Kommunikatspolizisten über uns
ergehen lassen mußten bin ich in diesen Fragen vorsichtig geworden.

Es grüßt
Raimund Rechenmacher




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