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AW: Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit

To: <biblio.schlandersburg@provinz.bz.it>, <biblio-list@provinz.bz.it>
Subject: AW: Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit
From: "Bibliothek Partschins" <bibl.partschins@rolmail.net>
Date: Mon, 7 Apr 2003 15:38:00 +0200
Importance: Normal
In-reply-to: <000001c2fa86$54a31210$6500a8c0@NTWBS020>
Sender: owner-biblio-list@provinz.bz.it
Precedence: bulk

Hallo Raimund, hallo bibliolistler!

Ich habe dieses Jahr erstmals die SIAE-Gebühren für den Kopierdienst
bezahlt. Rückwirkend habe ich die Gebühren von 2002 und 2001 bezahlen
müssen. Für 2003 muss ich erst noch bezahlen (ich glaube bis Juni). Ich
habe die Inforamtionen erhalten, dass ich die Gebühren nur bezahlen
muss, wenn ich am Tag mehr als 10 Kopien aus Medien mache.

Kopiere ich weniger, dann muss ich bis Juni eine schriftliche Erklärung
abgeben, dass ich weniger als 10 Kopien am Tag habe.

Das mit der Staffelung nach Gemeindegröße stimmt, ich habe nur nicht
mehr im Kopf wie. Auf jeden Fall bin ich mit einer Gemeinde um die 3.000
Einwohner auf folgende Gebührenhöhe gekommen:
2002: 96,86 Euro (nur für die Bibliothek Partschins, ohne Zweigstelle)
2001: 63,26 Euro (wiederum nur für den Hauptsitz).

Was die Gebühren für den Internetdienst anbelangt, bin ich leider
überhaupt nicht informiert, werde mich aber am Samstag beim bvs-Workshop
erkundigen.

Ich hoffe, du kannst mit meinen Infos etwas anfangen.

Liebe Grüße
Barbara Rechenmacher

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-biblio-list@provinz.bz.it
[mailto:owner-biblio-list@provinz.bz.it] Im Auftrag von schlandersburg
Gesendet: Freitag, 4. April 2003 10:44
An: biblio-list@provinz.bz.it
Betreff: Rechtliche Aspekte in der Bibliotheksarbeit

Precedence: bulk

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich habe kürzlich in Bozen beim Amt für audiovisuelle Medien das Seminar
"kopieren erlaubt" besucht. Dabei kam neben dem Verleihrecht für
audiovisuelle Medien, das wir ja schon kennen (Medien müssen mindesten
18
Monate auf dem italienischen Markt sein, bevor wir sie ausleihen dürfen)
auch das Problem des Fotokopierdienstes in den Bibliotheken zu Sprache.
"Frei ist die Vervielfältigung von 15% von jedem Band oder
Zeitschriftenheft
zum persönlichem Gebrauch bei gerechter Ausgleichzahlung an die
Rechtsinhaber, die von den Kopierfirmen und Bibliotheken zu entrichten
sind."

Meine Frage an die Biblio-List:
Wer von euch bezahlt solche Gebühren an die SIAE, wie hoch sind diese.
Laut
Auskunft von Dr. Sölva soll es zwischen SIAE und AIB eine Übereinkunft
geben, in der Gebühren gestaffelt nach Gemeindegröße festgelegt wurden.
Außerdem sind an die SIAE Gebühren für die Internt-Nutzung sowie für die
Bildschirme mit denen Videos oder CD-Rom's angesehen werden können zu
entrichten.
Wie hoch sind diese? Wer hat Erfahrung und kennt sich aus?

Ich bitte euch, diese Fragen beim BVS Workshop zu diskutieren und die
Ergebnisse allen mitzuteilen.


Seit wir heuer im Jänner 1000 € Strafe bezahlt haben, weil wir unsere
Internetarbeitsplätze nicht bei der zuständigen Authority Behörde
gemeldet
hatten und eine "Razzia" von 8 Post- und Kommunikatspolizisten über uns
ergehen lassen mußten bin ich in diesen Fragen vorsichtig geworden.

Es grüßt
Raimund Rechenmacher




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