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Namensschilder am Arbeitsplatz

To: "'Biblio-List@Provinz. Bz. It'" <biblio-list@provinz.bz.it>
Subject: Namensschilder am Arbeitsplatz
From: Bibliothek <bibliothek@gemeinde.voels.bz.it>
Date: Tue, 11 May 2010 09:17:30 +0200
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Schönen guten Morgen an alle!
Es gibt da einen Artikel im Gesetzbuch, nämlich den Art. 69 des G.v.Dekretes vom 27.10.09 Nr. 150, der verpflichtet die öffentlichen Körperschaften dazu, dass jene Bediensteten, die ihre Tätigkeit im Kontakt mit dem Publikum ausüben, Namensschilder tragen oder am Arbeitsplatz aufstellen. Meine Frage an Euch: Wie regelt Ihr das in der Bibliothek? Trägt ihr ein Namensschild? Welchen Sinn hat das, und was ist mit den freien MitarbeiterInnen, bzw. Ehrenamtlichen? Erst gestern hat die Gemeinden diesbezüglich ein Rundschreiben erreicht,dass die Regelung streng einzuhalten ist, bzw. jetzt auch kontrolliert wird! Ich bin Euch für Rückmeldungen dankbar (auch für die Rückmeldung, dass dieser Artikel vielleicht für Bibliotheken nicht gilt)
lg aus Völs
Elke

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