Precedence: bulk
Wir in der Stadtbibliothek Sterzing haben alle Namensschilder, und zwar an
der Theke aufgestellt jene des dort diensthabenden Personals und bei mir
beim Eingang zur Direktion, meinem Arbeitsraum. Ich finde die Regelung sehr
sinnvoll und wäre froh, wenn dessen Einhaltung manchmal kontrolliert würde.
Wie oft passiert es, dass man nicht weiß, mit wem man gerade in einem
Amt...gesprochen hat. Fände die Regelung auch bei Telefongesprächen (vor
allem dort) notwendig. Grüsse,
Dr. Evelin Aster
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-biblio-list@provinz.bz.it
[mailto:owner-biblio-list@provinz.bz.it] Im Auftrag von Bibliothek
Gesendet: Dienstag, 11. Mai 2010 09:18
An: 'Biblio-List@Provinz. Bz. It'
Betreff: Namensschilder am Arbeitsplatz
Schönen guten Morgen an alle!
Es gibt da einen Artikel im Gesetzbuch, nämlich den Art. 69 des
G.v.Dekretes vom 27.10.09 Nr. 150, der verpflichtet die öffentlichen
Körperschaften dazu, dass jene Bediensteten, die ihre Tätigkeit im
Kontakt mit dem Publikum ausüben, Namensschilder tragen oder am
Arbeitsplatz aufstellen.
Meine Frage an Euch: Wie regelt Ihr das in der Bibliothek? Trägt ihr ein
Namensschild? Welchen Sinn hat das, und was ist mit den freien
MitarbeiterInnen, bzw. Ehrenamtlichen?
Erst gestern hat die Gemeinden diesbezüglich ein Rundschreiben
erreicht,dass die Regelung streng einzuhalten ist, bzw. jetzt auch
kontrolliert wird!
Ich bin Euch für Rückmeldungen dankbar (auch für die Rückmeldung, dass
dieser Artikel vielleicht für Bibliotheken nicht gilt)
lg aus Völs
Elke
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