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Guten Morgen,
wir schicken 2 normale Briefe, der dritte wird eingeschrieben mit Rückantwort
verschickt, bei der 4. Mahnung erfolgt telefonische Kontaktaufnahme. In letzter
Zeit hat das gut funktioniert. Wir hatten vor Jahren aber auch Fälle, wo die
Leser (Ausländer) einfach verschwunden sind, aber auch Einheimische, die trotz
persönlicher Vorsprache zu Hause nicht reagiert haben. In einem Fall haben wir
den Gemeindepolizist vorbeigeschickt. Außerdem haben wir in persönlichen
Briefen damit gedroht, den Fall der "Rechtsabteilung" der Gemeinde zu
übergeben. Diese hat uns letztlich aber im Stich gelassen. Da blieb auch nur
mehr die Option Sperren und Makulieren :-)
Grüße aus der Schlandersburg
Raimund
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-biblio-list@provinz.bz.it [mailto:owner-biblio-list@provinz.bz.it]
Im Auftrag von Bibliothek
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2011 09:39
An: biblio-list@provinz.bz.it
Betreff: Versäumnisgebühren
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Liebe Kollegen, guten Morgen aus der Bibliothek Peter Paul Rainer Innichen
Ich habe eine Frage an euch alle, vielleicht könnt ihr mir berichten,
wie ihr das handhabt?
Wir hatten die letzten Jahre ein paar "Fälle", wo Leser ihre Bücher und
Medien über Jahre hinweg nicht zurückbrachten, auf die Mahnbriefe nicht
reagierten und sich einfach nicht bei uns meldeten.
Die Beträge dieser Versäumnisse gehen weit über mehrere hundert Euro, so
dass es auch verständlich ist, dass die Leser das nicht mehr bezahlen
können/möchten.
Wie macht ihr das, wenn es solche Fälle gibt?
Man kann diese Leute doch nicht einfach ignorieren und sagen, sie müssen
nichts mehr bezahlen, oder sie haben einfach Ausleihverbot?!
Das wäre praktisch, dann melde ich mich einfach nicht und brauch auch
nichts bezahlen.
Wie weit geht ihr mit den Versäumnisgebühren, was tut ihr, wenn sich die
Leute nicht melden, bzw. diese Gebühren nicht bezahlen?
Wir hatten gestern abend Bibl.ratssitzung und ich wurde beauftragt,
Kollegen zu befragen, was sie in solchen kritischen Fällen unternehmen.
Vielen Dank für eure Tipps, und gute Arbeit
Eva Burgmann
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